Die Koksherstellung in einem Kokereiwerk ist mit Gewinnung des Rohkoksofengases verbunden, das viele unerwünschte Verschmutzungen enthält. Nachdem dieses Gas dem Kondensation- und Reinigungsprozess unterworfen worden ist, führt das zur Absonderung daraus zusätzlicher Produkte der Verkokung der Kohle, des Kokereiteers, Rohbenzols, Ammoniumsulfats und des Schwefels, was wiederum im Endeffekt das gereinigte Koksofengas gibt. Der Registrierungspflicht, laut Niederschriften der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europaparlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über Registrierung, Beurteilung, Erteilung der Genehmigungen und Beschränkungen im Bereich der Chemikalien (REACH), über Bildung Europäischer Chemikalienagentur, bei Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und unter Aufhebung der Verordnung des Rates (EWG) Nr. 793/93 und der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1488/94 als auch Richtlinie des Rates 76/769/EWG sowie Richtlinie der Kommission 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG unterliegen:
- Kokereiteer
- Rohbenzol
- Schwefel
- Ammoniumsulfat
Das Koksofengas als technologisches Gas ist laut Anlage V von der Registrierungspflicht ausgeschlossen.
Am 2. Januar 2008 wurde eine „Kooperationserklärung“ unterzeichnet, die ein Dokument war, das die Zusammenarbeit von fünf polnischen Kokshersteller im Bereich der Einführung des REACH-Systems einleitete. Die Kooperationserklärung haben unten genannte Firmen unterzeichnet:
- Kokerei Przyjaźń GmbH, Dąbrowa Górnicza,
- Koksochemiekombinat „Zabrze“ AG, Zabrze
- Kokereiwerke „Victoria“ AG in Wałbrzych, Wałbrzych
- Carbo-Koks GmbH, Bytom
Die Tatsache der Erklärungsunterzeichnung hat den Willen bestätigt ein Konsortium der Kokshersteller zu bilden, um gemeinsam die notwendigen Unterlagen für Registrierung der in den Kokereien hergestellten Produkten vorzubereiten, die im REACH-System registrierpflichtig sind. Im Jahre 2008 basierten arbeiten des Konsortiums auf Vorbereitung der Dokumente für Vorregistrierung, Bearbeitung einheitlicher für die ganze Branche Charakteristikkarten der Kokereiprodukte sowie auf Untersuchungen der grundlegenden physikochemischen Eigenschaften von flüchtigen Verkokungsprodukten: Koksofengas, Kokereiteer und Rohbenzol. Außerdem umfassten Arbeiten des Konsortiums Vorbereitungen für weitere Arbeiten zur Vorbereitung der Registrierungsunterlagen im REACH-System.
Am 23.02.2009 wurde ein Konsortiumsabkommen unterzeichnet, das endgültig die Gründung „Konsortium der Kokshersteller“ formalisierte, seine Mitglieder sind Unterzeichner der „Kooperationserklärung“ geworden. Die Arbeiten des Konsortiums werden durch das Institut für Kohlenveredelung aus Zabrze koordiniert.


